Gehalt

Ermäßigung auf den Berufssteuervorabzug

Kinder, die einen Behinderungsgrad von mindestens 66% aufweisen, geben Anrecht auf die doppelte Ermäßigung im Rahmen des Berufssteuervorabzugs. Diese doppelte Anrechnung erfolgt bis zum Alter von 21 Jahren.

Damit diese doppelte Ermäßigung gewährt werden kann, sind alle Personalmitglieder, die ein oder mehrere behinderte Kinder zu Lasten haben, aufgefordert, beim Ministerium eine entsprechende Bescheinigung einzureichen, aus der hervorgeht, dass das/die Kind/er eine Behinderung von mindestens 66% aufweisen.
Da diese Bescheinigungen zeitlich begrenzt sind, muss nach Ablauf gegebenenfalls eine neue Bescheinigung eingereicht werden, wenn das Kind weiterhin Anrecht auf eine doppelte Ermäßigung geben soll.