Gehalt

Urlaubsgeld für Junglehrer

Junge Lehrer, die ihre Studien, die Anrecht auf Kindergeld geben, oder eine Lehre im Jahr XY abgeschlossen und noch im selben Jahr im Unterrichtswesen gearbeitet haben, haben unter bestimmten Bedingungen Anrecht auf das Urlaubsgeld nicht nur für den Zeitraum, während dessen sie tatsächlich gearbeitet haben, sondern auch für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum Dienstbeginn. Diese Zeit wird somit für die Berechnung des Urlaubsgeldes als Dienstzeit betrachtet.

Um in den Genuss dieser Regelung kommen zu können, muss folgende Bedingung erfüllt sein:

  • Das Personalmitglied muss bis spätestens 30. November des Kalenderjahres, in dem es seine Studien, die Anrecht auf Kindergeld geben, oder eine Lehre abgeschlossen hat (es zählt das Datum des Diploms), seinen Dienst im Unterrichtswesen begonnen haben und darf dazwischen nicht im Rahmen eines Arbeiter- oder Angestelltenvertrages gearbeitet haben.

Der Antrag, der als Download zur Verfügung gestellt wird, ist vom Personalmitglied bis spätestens 30. April an den Fachbereich Unterrichtspersonal des Ministeriums zu richten.