Amtliche Mitteilung FbUP.AW/35.00-01/23.10
Sonderaufträge oder BVA-Stunden beantragen
BVA-Anträge für das Schuljahr 2023-2024
Schulträger bzw. Schulleiter, die im Schuljahr 2023-2024 zusätzliche Stellen oder Stunden in Form von Sonderaufträgen oder BVA benötigen, sind gebeten diese bis spätestens 20. März 2023 anhand des beigefügten Formulars zu beantragen.
Schulträger bzw. Schulleiter, die im Schuljahr 2023-2024 zur Weiterführung bestehender oder zur Durchführung neuer Projekte bzw. Maßnahmen zusätzliche Stellen oder Stunden in Form von Sonderaufträgen oder BVA benötigen, sind gebeten, bis spätestens 20. März 2023 einen Antrag an den Fachbereich Unterrichtspersonal des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft, z. Hd. Frau Aline Weynand, zu richten. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich anhand des beigefügten Formulars. Falls eine Unterstützung für verschiedene Projekte angefragt wird, ist jeweils ein Antrag pro Projekt einzureichen.
Anträge, die nach der o.a. Frist eingereicht werden, werden nur bearbeitet, wenn im Antragsformular außergewöhnliche bzw. unvorhersehbare Gründe oder Ereignisse, die der Nichteinhaltung der Antragsfrist zu Grunde liegen, geltend gemachten werden können.
Anträge, die nicht anhand des beigefügten Formulars eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt.
Die Benachrichtigung, ob und in welchem Umfang ein Projekt mit zusätzlichen Stunden unterstützt wird, wird dem Antragsteller im Laufe der Monate Mai und Juni zugestellt.