Ausbildungsförderung für Mangelberufe

Im Sommer soll der Startschuss für ein ostbelgisches Stipendiensystem fallen

Ostbelgien benötigt Fachkräfte. Daher beabsichtigt die Regierung, deren Ausbildung aktiv zu fördern, ob als Lehre oder Studium! Wer sich in einem Mangelberuf ausbilden lässt, soll ab dem Schuljahr 2023-2024 ein Stipendium beantragen können.

Junge Frau hält ein Sparschwein über dem Kopf.

Aktuell liegt ein maßgeschneidertes Konzept für die Deutschsprachige Gemeinschaft vor. Die Verwaltungsräte der Ausbildungsinstitute – sprich die Autonome Hochschule, das Institut für Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und das Zentrum für Aus- und Weiterbildung des Mittelstandes – waren mit an Bord. Das Dekret, um das Stipendiensystem zu schaffen, wird voraussichtlich im Juni 2023 im Parlament diskutiert und verabschiedet werden.

Wer soll ein Stipendium beantragen können?

Dieses Stipendium kannst du beantragen, wenn du

  • regulär an der Autonomen Hochschule Ostbelgien studierst
  • im 7. Jahr des berufsbildenden Regelsekundarunterrichts in der Deutschsprachigen Gemeinschaft eingeschrieben bist
  • einen Lehrvertrag über das IAWM abgeschlossen hast

Wichtig ist, dass du

  • nicht mehr schulpflichtig bist, und
  • eine Vollzeitausbildung in der Deutschsprachigen Gemeinschaft in einem Mangelberuf absolvierst

Wie kannst du wissen, ob eine Ausbildung dich auf einen Mangelberuf vorbereitet?

Eine Liste mit allen Mangelberufen erscheint bereits jährlich. Auf dieser Basis soll zukünftig eine neue jährliche Liste mit den konkreten Ausbildungen und Studiengängen, die auf einen Mangelberuf vorbereiten, erscheinen.

Wie hoch soll das Stipendium sein?

Wenn du die Voraussetzungen erfüllst, kannst du ein Stipendium in Höhe von 350 EUR pro Monat für die ganze Regeldauer deiner Ausbildung beantragen. Das Stipendium musst du jährlich beantragen. Es ist möglich, um maximal ein Jahr zu verlängern.

Welche Verpflichtung soll der Antragsteller als Gegenleistung zum Stipendium eingehen?

Ziel ist es, Fachkräfte für die Deutschsprachige Gemeinschaft zu gewinnen. Deshalb verpflichtest du dich als Stipendienbezieher dazu, nach deiner Lehre oder deinem Studium während fünf Jahren hier vor Ort zu arbeiten. Was heißt das konkret?

  • Du arbeitest innerhalb der Deutschsprachigen Gemeinschaft.
  • Die fünf Jahre kannst du flexibel in einem Zeitraum von zehn Jahren absolvieren.
  • Du musst mindestens einen Halbzeitjob ausüben.
  • Du bist nicht verpflichtet, den Beruf auszuüben, in dem du ausgebildet wurdest.

Wenn du nicht fünf Jahre hier vor Ort arbeitest oder deine Lehre/dein Studium abbrichst, dann musst du das Stipendium ganz oder teilweise zurückzahlen.

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