Amtliche Mitteilung FbAUO.CaR/CHG/31.02-01/23.128
Schuljahr 2023-2024: administrative Koordination im Regelgrundschulwesen
Umwandlung der Stellen in Projekte im Bereich Schulentwicklung oder Pädagogik
Die Schulträger erhalten Stellenkapital für administrative Koordinationsaufgaben gemäß Artikel 48 §1 des Dekrets vom 26. April 1999 über das Regelgrundschulwesen.
Ab einer Vollzeitstelle kann bis zu 1/3 der administrativen Koordination dazu verwendet werden, Schulentwicklung zu betreiben oder besondere pädagogische Projekte zu bearbeiten.
Die Schulträger sind gebeten, für das Schuljahr 2023-2024 den Antrag mit den entsprechenden Projektskizzen zwecks Verwendung administrativen Stellenkapitals für Projekte im Bereich der Schulentwicklung oder der Pädagogik bis spätestens 31. Mai 2023 zu Händen von Frau Chantale Gassmann, Fachbereich Ausbildung und Unterrichtsorganisation, zu stellen.
Um den Arbeitsaufwand für den Schulträger, die Schulen und das Ministerium zu minimieren, wurde unter Punkt 2 ein neuer Absatz eingefügt. Es können die vom Schulträger vorgesehenen oder bereits organisierten Stellen/Stunden im Amt des Chefsekretärs sowie Angaben zur Stellenverteilung angegeben werden. Diese Angaben müssen somit nicht mehr nachträglich eingereicht werden.
Bei Fragen zu den Projektskizzen steht Ihnen Frau Ruth De Sy, Leiterin des Fachbereichs Pädagogik, gerne zur Verfügung.
Der Antrag kann ausschließlich mit dem entsprechenden Antragsformular – siehe Download – gestellt werden.
Die Regierung entscheidet nach Gutachten der Schulinspektion bis spätestens zum 15. Juli 2023.