Amtliche Mitteilung FbUP.StR/LS/35.02-05/23.1291
Gemeinschaftsunterrichtswesen
Zusätzliche Urlaubstage für das Arbeitspersonal der GUW-Schulen
Während des Schuljahres 2023-2024 hat das Arbeitspersonal im Gemeinschaftsunterrichtswesen Anrecht auf 4,5 zusätzliche Urlaubstage. Wie sich die Tage verteilen, erfahren Sie hier.
Während des Schuljahres 2023-2024 haben oben erwähnte Personalmitglieder Anrecht auf 4,5 zusätzliche Urlaubstage:
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3 Tage sind den gesetzlichen Feiertagen gleichgestellt: 2. November 2023, 15. November 2023 und 26. Dezember 2023;
- 1 feststehender Tag: 12. Februar 2024 (Karnevalsmontag);
- ein halber Tag wird ausgleichend für den Nachmittag des 22. Juli 2024 (Artikel 5 des K.E. vom 1. Juni 1964) gewährt;
Die gleichgestellten Tage, sowie der halbe Ausgleichstag, die auf einen Samstag oder Sonntag fallen, sind in Absprache mit dem direkten Vorgesetzten zu nehmen. Sie können nur auf Tage gelegt werden, an denen die Schule geschlossen ist.