Pädagogische Mitteilung
Ausbildungsförderung: Du und Ostbelgien
DuO: ab sofort Antrag für das Schuljahr 2024-2025 stellen!
Du erlernst oder studierst einen Mangelberuf in der Deutschsprachigen Gemeinschaft? Du wohnst hier und studierst (Zahn-)Medizin, Pharmazie, Krankenpflege- oder Hebammenwissenschaften? Beantrage jetzt bis zum 15. November deine Ausbildungsförderung!
Was ist DuO?
Du und Ostbelgien ist die Ausbildungsförderung der Deutschsprachigen Gemeinschaft. Konkret bedeutet das:
Du erhältst 350 Euro pro Monat. Dafür arbeitest du innerhalb der nächsten 10 Jahre 5 Jahre lang (mindestens halbtags) in Ostbelgien. Oder du zahlst die Ausbildungsförderung ganz oder teilweise zurück. Du und Ostbelgien, eine Förderung, bei der alle gewinnen!
Wer kann von DuO profitieren?
In diesen beiden Fällen kannst du DuO beantragen:
1. Du absolvierst vollzeitig ein Studium oder eine Ausbildung in der Deutschsprachigen Gemeinschaft, das Anrecht auf DuO gibt.
Wo du wohnst, ist dabei egal. In der Praxis bedeutet das:
- Du bist im 7. Jahr des berufsbildenden Regelsekundarunterrichts eingeschrieben.
- Du hast einen Lehrvertrag oder Ausbildungsvertrag über das Institut für Aus- und Weiterbildung im Mittelstand (IAWM) abgeschlossen.
- Du studierst regulär an der Autonomen Hochschule Ostbelgien (AHS).
Wichtig ist, dass du
- NICHT mehr schulpflichtig bist.
- einen Mangelberuf erlernst oder studierst, das heißt einen Beruf, in dem Fachkräfte fehlen. Die Liste der Ausbildungen in Mangelberufen, die Anrecht auf DuO geben, findest du in den weiterführenden Links.
2. Du bist regulär als Student in Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie, Krankenpflege- oder Hebammenwissenschaften eingeschrieben.
Wichtig ist, dass du
- an einer staatlich anerkannten Hochschuleinrichtung studierst.
- in der Europäischen Union, einem anderen Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder Schweiz studierst.
- mindestens seit sechs Monaten in der Deutschsprachigen Gemeinschaft wohnst, wenn du zum ersten Mal den Antrag stellst.
Beantrage jetzt deine Ausbildungsförderung online über Mon Espace!
Eine Hand wäscht die andere
Wenn du die Ausbildungsförderung DuO erhältst, verpflichtest du dich, innerhalb von zehn Jahren nach erfolgreichem Abschluss deines Studiums mindestens fünf Jahre in der Deutschsprachigen Gemeinschaft zu arbeiten.
Der Zeitraum verkürzt sich von fünf auf drei Jahre, wenn du DuO für das 7. Jahr des berufsbildenden Sekundarunterrichts erhalten hast.
In die Puschen kommen
Interessiert? Dann kann es jetzt losgehen, beantrage noch bis zum 15. November deine DuO-Förderung für das Schuljahr 2024-2025!