Beschulung von erstankommenden Schülern

Seit dem 1. September 2017 haben die Schulen die Möglichkeit, aufgrund des Dekrets vom

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26. Juni 2017 Sprachlernklassen oder Sprachlernkurse für erstankommende Schüler zu organisieren.

Das Dekret ermöglicht den Schulen, Stundenkapital zur Beschulung von erstankommenden Schulen unter gewissen Bedingungen zu beantragen.

Im Download finden Sie:

  • ein Dokument mit Erläuterungen zu diesem Dekret

  • die von der Regierung genehmigten Antragsformulare.