Grundschulabschluss
Das Abschlusszeugnis der Grundschule kann schulextern erworben werden.
Um das Abschlusszeugnis der Grundschule zu erwerben, muss der Kandidat am 31. Dezember des Jahres, in dem die Prüfungen stattfinden, mindestens zehn Jahre alt sein.
Pro Schuljahr findet eine Prüfungssitzung statt. In Ausnahmefällen kann der Vorsitzende des Prüfungsausschusses eine außerordentliche Sitzung einberufen.
Der Prüfungsausschuss prüft die Kandidaten in Bezug auf die Kompetenzen des Rahmenplans und nach den Kriterien, die durch den Prüfungsausschuss festgelegt wird.
Die Kandidaten legen Prüfungen in folgenden Fächern ab:
- Deutsch
- Mathematik
- Französisch erste Fremdsprache
- Geografie
- Geschichte
- Naturwissenschaften/Technik
Einschreibefrist ist der 2. Mai des laufenden Schuljahres. Die Einschreibung erfolgt per Einschreibebrief an das Ministerium der DG. Es wird keine Einschreibegebühr erhoben.
Die genauen Termine und der Prüfungsplan werden den Kandidaten rechtzeitig nach erfolgter gültiger Einschreibung mitgeteilt.
Gesetzliche Grundlagen
- Dekret vom 26. April 1999 über das Regelgrundschulwesen (Art. 20)
- Erlass der Regierung vom 13. Juli 2000 über die schulexterne Vergabe der Abschlusszeugnisse der Grundschule
Die Gesetzestexte erhalten Sie über die Datenbank DGLex.