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Was Eltern von Schülern mit Wohnsitz in NRW wissen sollten, wenn sie ihr Kind in der Deutschsprachigen Gemeinschaft beschulen wollen

Grundsätzlich ist die Schulpflicht in Deutschland zu erfüllen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die deutsche Behörde eine Ausnahmegenehmigung erteilen. Wenn Ihr Kind eine Schule in der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens besuchen soll, ist ein schriftlicher Antrag erforderlich.

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