Praktikumsbetreuung

Praktikantenbetreuung

Sie arbeiten an einer Schule in der Deutschsprachigen Gemeinschaft und betreuen dort Lehramtsstudierende im Praktikum? Dann haben Sie Anrecht auf eine Vergütung. Die Vergütung gilt dabei für alle Praktika, die Studierende im Rahmen ihres Lehramtsstudiums absolvieren, sei es in der Grund- oder einer Zusatzausbildung wie die Lehrbefähigung.

Wie hoch ist die Vergütung?

Die Vergütung beträgt vier Euro pro Unterrichtsstunde. Die Beträge werden indexiert und unterliegen dem Berufssteuervorabzug und den Sozialabgaben.

Wie beantrage ich meine Vergütung?

Sie beantragen Ihre Vergütung beim Ministerium. Wie genau Sie Ihren Antrag stellen müssen, hängt davon ab, wo die Person studiert, die Sie im Praktikum betreut haben:

  • Der/die Studierende besucht die AHS: Sie müssen lediglich das Antragsformular „Antrag auf Vergütung wegen Praktikumsbetreuung“ ausfüllen, von Ihrer Schulleitung unterschreiben lassen und einreichen.
  • Der/die Studierende besucht eine andere Hochschuleinrichtung: Zusätzlich zu Ihrem Antrag auf Vergütung muss die jeweilige Hochschuleinrichtung das Formular „Angaben zum Praktikum“ ausfüllen.

Beide Formulare finden Sie als Downloads unter „Mehr zum Thema“ auf dieser Seite.

Ihren vollständigen Antrag können Sie dem Ministerium postalisch zusenden. Die Kontaktangaben dazu finden Sie unter "Ansprechpartner" auf dieser Seite.

Einreichungsfrist

Die Einreichungsfrist endet immer am 31. Juli, der dem Praktikum folgt. Anträge, die nach diesem Datum eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt. 

Vergütung von Laboratorien

An der AHS gibt es eine spezielle Praktikumsform namens „Laboratorien zur reflektierenden Verbindung Praxis-Theorie“. Für die Betreuung solcher Laboratorien erhalten Sie 25 Euro pro Unterrichtstag, wenn

  • es sich um den Besuch einer Modellstunde handelt oder
  • die Studierenden Aktivitäten in Kindergarten- oder Primarklassen erteilen.

Zur Vergütung eines Laboratoriums müssen Sie keinen Antrag einreichen. Die AHS leitet dem Ministerium eine gebündelte und dokumentierte Aufstellung der organisierten Laboratorien weiter. Diese Aufstellung dient dann als Grundlage, um allen Begleitungen ihre Vergütung auszuzahlen.

Vergütung für Schulen und Schulträger

Die Schulen bzw. Schulträger erhalten ebenfalls Mittel für pädagogische Zwecke

  • 25 Euro für eine vollständige Praktikumswoche
  • 50 Euro/Unterrichtstag bei einem Schulbesuch im Rahmen eines Laboratoriums

Die Schulen bzw. -träger müssen für diese Vergütung keinen Antrag einreichen. Die Beträge unterliegen dem Verbraucherpreisindex.