Praktikantenbetreuung

Praktikantenbetreuung

Wenn Sie Personalmitglieder an einer Schule in der Deutschsprachigen Gemeinschaft sind und als Ausbildungsbegleiter einen Lehramtsanwärter betreuen, haben Sie Anrecht auf eine Vergütung.

Vergütet wird die Betreuung von Praktika, die Studenten im Rahmen ihrer Lehrerausbildung absolvieren, sei es im Lehrergrundstudium oder im Rahmen einer Zusatzausbildung (z.B. Lehrbefähigung oder Französisch) für ein Lehramt.

Die Vergütung beträgt 4 Euro pro Unterrichtsstunde.

Die Beträge werden indexiert und unterliegen einem Berufssteuervorabzug sowie Sozialabgaben.

Zum Erhalt dieser Vergütung sind folgende Formulare einzureichen:

  • „Praktikanten 1“: Information zum Praktikum des Studenten. Von der Hochschule oder jeweiligen Universität auszufüllen und einzureichen. Das Formular ist für Studenten der AHS nicht mehr auszufüllen.
  • „Praktikanten 2“: Beweis der Betreuung der Studenten. Vom Ausbildungsbegleiter auszufüllen und vom Schulleiter gegenzuzeichnen. Beim Ausfüllen ist besonders darauf zu achten, dass das Geburtsdatum und bei Verheirateten der Mädchenname eingetragen werden.

Handelt es sich bei der Betreuung um „Laboratorien zur reflektierenden Verbindung Praxis-Theorie“, erhalten Sie 25 Euro pro Unterrichtstag, wenn es sich um den Besuch einer Modellstunde handelt oder der Student bzw. die Studentengruppe Aktivitäten in der Kindergarten- oder Primarklasse erteilt.

Zur Vergütung eines Laboratoriums ist kein Antrag einzureichen. Die Autonome Hochschule leitet dem Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft eine gebündelte und dokumentierte Aufstellung der organisierten Laboratorien weiter, die als Grundlage für die Auszahlung herangezogen wird.

Die Schulen beziehungsweise Schulträger erhalten ihrerseits finanzielle Mittel für pädagogische Zwecke.

  • Für eine vollständige Praktikumswoche erhält der Schulträger 25 Euro.
  • Findet im Rahmen eines Laboratoriums ein Schulbesuch statt, erhält der betreffende Schulträger 50 Euro pro Unterrichtstag.

Diese Beträge unterliegen dem Verbraucherpreisindex. Auch hierfür ist kein Antrag einzureichen.

Senden Sie bitte die vollständig ausgefüllten Antragsformulare bis spätestens zum 31. Juli, der dem Praktikum folgt, ans Ministerium. Anträge, die nach diesem Datum eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt. Die Kontaktangaben finden Sie unter "Ansprechpartner".