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Nachweis des Mangels an Schulpersonal, das die gesetzlich festgelegten Diplom- und Sprachbedingungen erfüllt
Bei Einstellung eines Personalmitglieds, das die gesetzlich festgelegten Diplom- und/oder Sprachbedingungen nicht erfüllt, muss der Schulträger eine schriftliche Erklärung einreichen.
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