Zeitweilige Bezeichnung auf unbestimmte Dauer ab Dienstbeginn (UZWAD)

Unter bestimmten Bedingungen kann ein Personalmitglied ab Dienstbeginn auf unbestimmte Dauer bezeichnet werden.

Ein Lehrer erklärt drei Schülern etwas.

Ein Personalmitglied erhält eine zeitweilige Bezeichnung auf unbestimmte Dauer ab Dienstbeginn (UZWAD), wenn

  • es die Bezeichnungsbedingungen erfüllt und
  • es die gründliche Kenntnis der Unterrichtssprache bzw. der unterrichteten Fremdsprache nachweisen kann, wenn diese gemäß Sprachendekret verlangt wird und
  • die Stelle bei Dienstantritt spätestens zum 1. Oktober mindestens bis zum Ende des betreffenden Schuljahres zu besetzen ist.

Ist eine dieser drei Bedingungen nicht erfüllt, erhält das Personalmitglied eine befristete Bezeichnung bis zum Ende des Schuljahres oder bis zur Rückkehr des abwesenden Personalmitglieds, wenn es sich um einen Ersatz handelt.

Für Personalmitglieder mit einer Bezeichnung auf unbestimmte Dauer ab Dienstbeginn gilt die Bewerbung als fortlaufend, d. h. sie müssen sich für das nächste Schuljahr bei ihrem Schulträger nicht erneut für das betreffende Amt bewerben.

Die Bezeichnung auf unbestimmte Dauer ab Dienstbeginn endet, wenn

  • das Personalmitglied eine Beurteilung mit dem Vermerk „ungenügend“ erhält oder
  • nicht mehr genügend Stellen vorhanden sind, entweder weil Stelleninhaber zurückkehren oder weil Stellen nicht länger organisiert oder subventioniert werden.