Zeitweilige Bezeichnung auf unbestimmte Dauer (UZW)

Hat ein Personalmitglied die Berufseinstiegsphase abgeschlossen, kann es auf unbestimmte Dauer bezeichnet werden.

Ein Lehrer erklärt vier Schülern etwas.

Nach erfolgreichem Abschluss seiner Berufseinstiegsphase erlangt das Personalmitglied das Recht auf eine zeitweilige Bezeichnung auf unbestimmte Dauer. Mit dieser Bezeichnungsform gehen eine erhöhte Arbeitsplatzsicherheit und erweiterte Möglichkeiten der Laufbahngestaltung einher.

Alle zeitweilig bezeichneten Personalmitglieder (befristet oder unbefristet ab Dienstbeginn), die über eines der verlangten Diplome verfügen, sammeln Diensttage für die Berufseinstiegsphase. Diese gilt als abgeschlossen, wenn:

  • das Personalmitglied alle Bezeichnungsbedingungen erfüllt, einschließlich aller gemäß Sprachendekret verlangten Sprachenkenntnisse;
  • das Personalmitglied mindestens 720 Diensttage in dem betreffenden Amt bei dem betreffenden Träger geleistet hat;
  • der letzte Beurteilungsbericht mindestens mit dem Vermerk „ausreichend“ (bzw. „gut“ bei Kaleido und an der AHS) endet;
  • das Personalmitglied in den letzten fünf Schuljahren bei dem betreffenden Träger im aktiven Dienst war.

Bei der Beurteilung vor Abschluss der Berufseinstiegsphase wirkt die Schulinspektion mit.

Unbefristete Bezeichnung

Hat das Personalmitglied die Berufseinstiegsphase erfolgreich abgeschlossen und ist die Stelle bei Dienstantritt zum 1. September oder spätestens zum 1. Oktober mindestens bis zum Ende des betreffenden Schuljahres zu besetzen, hat es Anrecht auf eine unbefristete Bezeichnung.

Seine Bewerbung gilt als fortlaufend, d. h. es muss sich bei seinem Träger nicht erneut für das betreffende Amt bewerben. Die Bezeichnung auf unbestimmte Dauer endet allerdings, wenn die betreffende Stelle nicht mehr organisiert bzw. subventioniert wird oder wenn infolge der Rückkehr von Stelleninhabern nicht mehr genügend Stellen vorhanden sind.

Befristete Bezeichnung

Ist eine der vorgenannten Bedingungen zum Erhalt einer unbefristeten Bezeichnung nicht erfüllt – z. B. ist die Stelle nicht für ein ganzes Schuljahr zu besetzen – erhält das Personalmitglied eine befristete Bezeichnung. Im Gegensatz zu Personalmitgliedern mit einer befristeten Bezeichnung, die die Berufseinstiegsphase noch nicht abgeschlossen haben, wird das befristete Personalmitglied mit abgeschlossener Berufseinstiegsphase alle zwei Schuljahre vom Schulleiter beurteilt und darf im Falle einer Kündigung vor die Einspruchskammer ziehen.