Beurteilung und Urlaubsformen bei unbefristeter Bezeichnung

Wie werden auf unbestimmte Dauer bezeichnete Personalmitglieder beurteilt? Welche Urlaubsformen können sie in Anspruch nehmen?

Alle Kinder heben die Finger und die Lehrerin wählt jemanden aus.

Unbefristet bezeichnete Personalmitglieder werden alle drei Schuljahre von ihrem Schulleiter beurteilt. Der Schulleiter kann die Schulinspektion bitten, ihn bei der Beurteilung zu begleiten.

Schließt die Beurteilung des Personalmitglieds mit dem Vermerk „ungenügend“ oder „mangelhaft“, wird das Personalmitglied im darauffolgenden Schuljahr erneut beurteilt. Wird es dann erneut mit dem Vermerk „ungenügend“ beurteilt, endet seine Bezeichnung von Amts wegen am 30. Juni.

Ein unbefristet bezeichnetes Personalmitglied kann nur über den Weg der Beurteilung oder in Folge eines Disziplinarverfahrens durch den Schulträger entlassen werden.

Unbefristet bezeichnete Personalmitglieder haben Zugang zu fast allen Urlaubsformen bzw. Möglichkeiten der Laufbahngestaltung (s. Rubrik LBU/Dispo/Urlaube) Nur einige wenige Urlaubsformen sind definitiv ernannten Personalmitgliedern vorbehalten (z. B. Vorruhestand und Altersteilzeit).