Artikel versenden

Erläuterungen zur Dimona-Erklärung

Für jedes Personalmitglied muss vor Dienstbeginn eine Dimona-Erklärung auf der Portalseite des Landesamtes Soziale Sicherheit (LSS) ausgefüllt werden.

Alle mit * gekennzeichneten Felder müssen ausgefüllt sein.