Kilometerentschädigung für das Benutzen des Fahrrads auf dem Arbeitsweg

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1. Kilometerentschädigung

Personalmitglieder, die für den Weg vom Wohnsitz zum Arbeitsort und zurück ihr Fahrrad benutzen, haben Anrecht auf eine Entschädigung pro tatsächlich zurückgelegtem Kilometer für täglich eine Fahrt hin und eine Fahrt zurück.

Die Entschädigung entspricht einem Höchstbetrag von 0,145 Euro. Entsprechend den Bestimmungen von Artikel 178 §§1 und 3 Nummer 2 des Einkommenssteuergesetzbuches 1992 wird dieser Betrag jährlich dem Index der Verbraucherpreise des Königreichs angepasst. Der Betrag der Kilometerentschädigung beläuft sich seit dem 1. Januar 2024 auf 0,35 €/km.

Die Anzahl Kilometer pro Fahrt muss mindestens einen Kilometer betragen.

Die Benutzung des Fahrrads kann vor oder nach der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel erfolgen. Die Entschädigung kann jedoch nicht mit einer anderen Fahrtentschädigung für dieselbe Strecke und denselben Zeitraum kumuliert werden.

2. Antragsverfahren

Um eine Fahrradgeldentschädigung beanspruchen zu können, muss das Personalmitglied vorab einen Antrag beim Ministerium einreichen. Hierzu ist das Formular in der Anlage 1 (siehe Download unten) zu verwenden.

Der auf diesem Formular angegebene Streckenverlauf dient als Grundlage zur Berechnung der Entschädigung. Der Streckenverlauf muss nicht der kürzeste sein, sondern der für den Fahrradfahrer verkehrstechnisch günstigste, insbesondere im Hinblick auf die Sicherheit.

Das Formular wird vom Personalmitglied und vom Schulleiter unterzeichnet und an folgende Adresse gesandt:

Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft
Fachbereich Unterrichtspersonal
Gospertstraβe 1
4700 Eupen

In der Folge teilt das Ministerium dem Personalmitglied mit, ob der Antrag bewilligt wurde. Ferner erhält das Personalmitglied Auskunft über die akzeptierte Anzahl Kilometer für die Hin- und Rückfahrt auf der vorgesehenen Strecke.


3. Auszahlungsverfahren

Die Personalmitglieder, deren Antrag auf Kilometergeldentschädigung gemäβ Punkt 2 bewilligt wurde, reichen bis spätestens 30. September eine Forderungserklärung bezüglich der im vorhergehenden Schuljahr tatsächlich zurückgelegten Fahrten ein. Hierzu ist das Formular in der Anlage 2 (siehe Download unten) zu verwenden.

Das Formular wird vom Personalmitglied und vom Schulleiter unterzeichnet und an folgende Adresse gesandt:

Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft
Fachbereich Unterrichtspersonal
Gospertstraβe 1
4700 Eupen

Die Auszahlung der Kilometergeldentschädigung erfolgt auf Schuljahresbasis.

Unberechtigt beanspruchte Entschädigungen werden durch die Deutschsprachige Gemeinschaft zurückgefordert.