Arbeits- und Wegeunfälle

Der gesetzlichen Regelung über die Arbeits-unfälle und Wegeunfälle unterliegen die Personalmitglieder der von der Deutschsprachigen Gemeinschaft organisierten oder subventionierten Unterrichtseinrichtungen (einschließlich Kaleido-DGOstbelgien) unter der Bedingung, dass sie von der Deutschsprachigen Gemeinschaft ein Gehalt oder eine Gehaltssubvention erhalten (Artikel 1 Nummer 5, 6 und 7 des G. 67).

Die Personalmitglieder sind demzufolge nur für die Ämter versichert, für die sie ein Gehalt oder eine Gehaltssubvention erhalten. Darunter sind jedoch auch die Aktivitäten zu verstehen, die im Rahmen des Amtes Bestandteil des Auftrages des Personalmitgliedes sind, und jene, die sie im Auftrag des Schulträgers bzw. seines Vertreters (z. B. der Schulleiter) ausführen.

  • Die zeitweilig bezeichneten oder die unter Arbeitsvertrag eingestellten Personalmitglieder kommen nur für die Dauer ihrer zeitweiligen Bezeichnung oder ihres Vertrages in den Genuss der gesetzlichen Regelung.
  • Die im Gemeinschaftsunterrichtswesen beschäftigten bezuschussten Vertragsarbeitnehmer unterliegen ebenfalls der gesetzlich festgelegten Regelung.
  • Für die bezuschussten Vertragsarbeitnehmer, die in den subventionierten Unterrichtsnetzen beschäftigt sind, hat das Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft eine Versicherung gegen Arbeits- und Wegeunfälle bei der Versicherungsgesellschaft ETHIAS abgeschlossen (ETHIAS, rue des Croisiers 24, 4000 Lüttich). Dieses Personal ist also von der im Download beschriebenen Regelung nicht betroffen, etwaige Unfälle müssen ETHIAS gemeldet werden.