Erasmus-Studienbeihilfe
Die Deutschsprachige Gemeinschaft fördert anerkannte Erasmus-Studienaufenthalte mit einer ergänzenden Studienbeihilfe.
Die Deutschsprachige Gemeinschaft fördert anerkannte Erasmus-Studienaufenthalte mit einer ergänzenden Studienbeihilfe.
Rechtsgrundlage
- Dekret vom 26. Juni 1986 über die Gewährung von Studienbeihilfen, Artikel 13bis
- Erlass der Regierung vom 27. September 1995 bezüglich des Anrechts auf Studienbeihilfen und ihres Betrages, Artikel 1ter