Erasmus-Studienbeihilfe

Die Deutschsprachige Gemeinschaft fördert anerkannte Erasmus-Studienaufenthalte mit einer ergänzenden Studienbeihilfe.

Die Deutschsprachige Gemeinschaft fördert anerkannte Erasmus-Studienaufenthalte mit einer ergänzenden Studienbeihilfe.

Rechtsgrundlage

  • Dekret vom 26. Juni 1986 über die Gewährung von Studienbeihilfen, Artikel 13bis
  • Erlass der Regierung vom 27. September 1995 bezüglich des Anrechts auf Studienbeihilfen und ihres Betrages, Artikel 1ter