Benachrichtigung der Schulträger bei Ausbruch einer akuten ansteckenden Erkrankung

Die Benachrichtigung des Schulträgers bei Ausbruch einer akuten ansteckenden Erkrankung obliegt dem Schulleiter der betreffenden Schule.

Die Benachrichtigung des Schulträgers seitens der Gesundheits- und PMS-Zentren ist in der Strategie der Schulgesundheitsvorsorge bei Ausbruch einer akuten ansteckenden Erkrankung (z.B. Meningitis) nicht vorgesehen, da der Schulträger nicht in die sofort zu treffenden Maßnahmen eingebunden ist und die Weiterleitung medizinischer Angaben strikten Richtlinien unterliegt.

Informieren Sie daher bitte bei Ausbruch einer ansteckenden Krankheit im Schulbereich unverzüglich den Schulträger.