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Rauchverbot

Am 1. Januar 2006 sind Artikel 4 bis 6 des Königlichen Erlasses vom 19. Januar 2005 zum Schutz der Arbeitnehmer vor Tabakrauch in Kraft getreten. Artikel 4 dieses Erlasses gesteht jedem Arbeitnehmer eine rauchfreie Arbeitsumgebung zu.

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