Unterricht für kranke Kinder

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Primarschulkinder und Kinder des 1. Sekundarschuljahres, die eine Schule in der DG besuchen, können im Elternhaus oder im Krankenhaus unterrichtet werden. Die tägliche Unterrichtsdauer kann von 45 Minuten bis 2 Stunden betragen. Dauer und Form des Unterrichts hängen von der Erkrankung des Kindes ab.

Seit Januar 2010 wird der Unterricht für kranke Kinder kostenlos angeboten.

In den Genuss des Einzelunterrichts kommen

  • langfristig oder kurzfristig erkrankte Kinder (wenn die Betreuung für mindestens 4 Tage beantragt wird);
  • schwerwiegend kranke Kinder;
  • Schüler, die aufgrund chronischer Erkrankungen immer wieder der Schule fernbleiben;
  • psychisch kranke Kinder oder Kinder in Krisensituationen.

Vorgehensweise

Die Eltern melden sich telefonisch bei einer der Lehrpersonen des Projektes „Unterricht für kranke Kinder“ (UfkK). Gemeinsam werden Termine für den Unterricht zu Hause oder im Krankenhaus vereinbart. Die zuständige Lehrperson des UfkK klärt mit dem Klassenlehrer des Kindes, welcher Unterrichtsstoff aufzuarbeiten ist. Der Austausch zwischen der Lehrperson und dem Klassenleiter findet auch während der Betreuung statt, so erhält das Kind die nötigen Unterlagen. Durch diesen Austausch wird der Kontakt zwischen Elternhaus, Schule und Mitschülern gewährleistet und dem Kind die Rückkehr in den Schulalltag erleichtert. Am Ende des Einzelunterrichts tauschen sich Lehrperson und Klassenlehrer ein letztes Mal aus.

Der Unterricht für kranke Kinder kann in den nördlichen Gemeinden bei Herrn Konstantin Baumgart beantragt werden. In den südlichen Gemeinden ist Frau Elisabeth Paquet für das Projekt zuständig.