Pädagogische Mitteilung
Ukraine-Krise
Schulpflicht und Recht auf Bildung
Sie kommen aus der Ukraine und möchten Ihre Kinder in einer Schule in Ostbelgien anmelden? Oder Sie kennen eine Familie aus der Ukraine, die schulpflichtige Kinder hat? Hier erhalten Sie einige wichtige Informationen.
Minderjährige unterliegen ab dem 60. Tag nach der Eintragung ins Fremden- oder ins Bevölkerungsregister der Gemeinde ihres Wohnortes in Belgien der Schulpflicht. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen die minderjährigen Kinder nicht verpflichtend in einer Schule eingeschrieben werden (siehe Artikel 1 §7 des Gesetzes vom 29. Juni 1983 über die Schulpflicht).
Die Verfassung Belgiens garantiert das Recht auf Bildung für alle Kinder und Jugendlichen, sodass Kinder und Jugendliche auch vor dem Ablauf dieser 60 Tage das Recht haben, einen Kindergarten oder eine Schule zu besuchen. Die Einschreibung erfolgt direkt in den Schulen.
Beschulung als erstankommende Schüler
Schüler, die zwischen 3 und 18 Jahre alt sind, in der Deutschsprachigen Gemeinschaft wohnhaft sind und die Unterrichtssprache nicht beherrschen, werden „erstankommende Schüler“ genannt. In der Regel besuchen diese Schüler zunächst Sprachlernklassen oder Sprachlernkurse, um so schnell wie möglich die Unterrichtssprache zu erlernen.
Im Grundschulwesen können solche Sprachlernklassen oder Sprachlernkurse in jeder Niederlassung organisiert werden, wenn genügend erstankommende Schüler eingeschrieben sind. Der Träger entscheidet im Rahmen des zur Verfügung stehenden Stellenkapitals, an welcher Niederlassung die Sprachlernklassen oder -kurse eingerichtet werden.
Im Sekundarschulwesen gibt es derzeit Sprachlernklassen:
- an der Bischöflichen Schule St. Vith,
- an der Pater-Damian-Sekundarschule in Eupen,
- am Robert-Schuman-Institut in Eupen.
Sekundarschüler, die die Unterrichtssprache nicht beherrschen, müssen sich in eine dieser drei Schulen einschreiben. Sobald sie über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen, können sie sich an einer Sekundarschule ihrer Wahl einschreiben.
Die Schülerzahlen werden fortlaufend beobachtet. Sollten die Kapazitäten der bestehenden Sprachlernklassen überschritten werden, werden ggf. an anderen Sekundarschulen Sprachlernklassen eröffnet
Weitere Informationen dazu erhalten die Erziehungsberechtigten in den Schulen.