Notenschutz: Definition und Kriterien

Alle Kinder und Jugendlichen haben ein Recht auf Bildung. Dieses Recht für alle umzusetzen, ist eine große Herausforderung. Das Ministerium ist gesetzlich dazu verpflichtet, angemessene Vorkehrungen zu treffen, um die Teilhabe für alle Lernenden zu ermöglichen.

Wenn Nachteilsausgleichsmaßnahmen für Lernende nicht ausreichen, kann ein Notenschutz beantragt werden. Die Nachteilsausgleichsmaßnahmen gehen dem Notenschutz also immer voraus.

Was genau ist ein Notenschutz?

Unter Notenschutz versteht man, dass Lernende mit Förderbedarf, die in einem oder mehreren Teilbereichen den Kompetenzanforderungen eines Rahmen- bzw. Lehrplans nicht entsprechen, auch nicht darin bewertet werden.

Wozu dient der Notenschutz?

Der Notenschutz dient der Schule als Instrument Lernende bestmöglich individuell zu fördern. Das Ziel des Notenschutzes ist, die Lernenden mit entsprechendem Förderbedarf bei der Leistungsermittlung und -bewertung vor den möglichen negativen Auswirkungen der Beeinträchtigung auf ihre

  • Schullaufbahn,
  • Motivation und
  • psychische Entwicklung

zu schützen. Es handelt sich hierbei um eine Maßnahme, die eine Ausnahme bleiben soll.

Wer kann Notenschutz erhalten?

Notenschutz erhalten Lernende mit folgenden Beeinträchtigungen:

  • sensorische Beeinträchtigung oder Wahrnehmungsstörung
  • festgestellte besondere Lernbedürfnisse bzw. Teilleistungsstörungen
  • körperliche Beeinträchtigung oder vorübergehende Funktionsbeeinträchtigung

Ausgeschlossen vom Notenschutz sind Lernende mit unterdurchschnittlichem Intelligenzquotienten.

In welchem Fall erhält man Notenschutz?

Lernende erhalten nur dann einen Notenschutz, wenn Nachteilsausgleichsmaßnahmen bereits

  • festgelegt,
  • durchgeführt und
  • ausgeschöpft wurden und
  • die Nachteile (noch) nicht ausgeglichen sind.

Gezielte Förderung für notengeschützten Bereich

Notenschutz gilt nur für Teilbereiche eines Rahmen- oder Lehrplans. Darüber hinaus müssen Lernende weiterhin in dem Teilbereich, für den sie Notenschutz erhalten haben, gezielt gefördert werden.

Weitere Infos

Unter „Juristische Dokumente“ finden Sie die Gesetzesgrundlage zum Nachteilsausgleich. Dort können Sie unter Kapitel VIIIter die genauen Bestimmungen zum Notenschutz nachlesen.