Finanzielle Beihilfen

Stipendien

Die Deutschsprachige Gemeinschaft fördert in Form von Zuschüssen und Stipendien:

  • Weiterbildungslehrgänge und –studien
  • wissenschaftliche Forschungsprojekte im In- und Ausland

Zuschüsse für Weiterbildungslehrgänge für Lehrpersonen

Sie sind Lehrperson? Sie besitzen eine Lehrbefähigung? Dann können Sie Zuschüsse für fachbezogene, pädagogische und sprachliche Weiterbildungen beantragen, wenn

  • Ihr Arbeitsplatz oder, falls Sie arbeitslos sind, Ihr Wohnsitz in der Deutschsprachigen Gemeinschaft liegt
  • die Lehrgänge mindestens zehn Stunden Weiterbildung umfassen und auf mindestens zwei Studientage verteilt sind

Sie müssen den Antrag spätestens einen Monat, bevor der Lehrgang beginnt, per Einschreiben beim Ministerium einreichen. Sie müssen folgende Dokumente beifügen:

  • eine Abschrift Ihrer Lehrbefähigung
  • ein ausführliches Programm der Weiterbildung
  • ein Kostenvoranschlag auf der Grundlage von Teilnahmegebühren, Reise- und Aufenthaltskosten
  • eine Empfehlung der Schuldirektion, wenn Sie als Antragsteller erwerbstätig sind, oder eine Bescheinigung "A 101" des Arbeitsamts, der Sie als arbeitsuchende Lehrperson identifiziert
  • gegebenenfalls ein Nachweis, dass Ihr Wohnsitz in der Deutschsprachigen Gemeinschaft liegt
  • eine eidesstattliche Erklärung, dass Sie für diesen Lehrgang keine andere finanzielle Unterstützung oder Beihilfe seitens der Deutschsprachigen Gemeinschaft erhalten
  • eine eidesstattliche Erklärung über eventuelle Zuschüsse einer anderen Institution

Spätestens sechs Wochen, nachdem der Lehrgang geendet hat, müssen Sie eine Teilnahmebescheinigung der besuchten Bildungseinrichtung beim Ministerium einreichen. Billigt die Ministerin für Unterricht und wissenschaftliche Forschung den Zuschuss, kann das Ministerium Ihnen diesen nach Vorlage der Teilnahmebescheinigung auszahlen.

Die finanzielle Beihilfe beträgt höchstens 50% der belegten Ausgaben, jedoch nicht mehr als 247, 89 EUR.

Stipendium für weiterführende Studien

Die Deutschsprachige Gemeinschaft vergibt Stipendien für wissenschaftliche, pädagogische, fachbezogene und sprachliche Studien, die in- oder ausländische Universitäten, Hochschulen oder andere anerkannte Bildungseinrichtungen organisieren. Wenn Sie ein Universitäts- oder Hochschulstudium kurzer oder langer Studiendauer absolviert haben, können Sie ein Stipendium beantragen, wenn

  • Sie in der Deutschsprachigen Gemeinschaft wohnen oder arbeiten
  • die weiterführenden Studien im Themenbereich Ihres abgeschlossenen Studiums liegen, also keine grundsätzliche Änderung der Studienrichtung zur Folge haben
  • die Dauer der Studien mindestens einen Monat beträgt.

Sie müssen den Antrag spätestens zwei Monate, bevor die Studien beginnen, per Einschreiben beim Ministerium einreichen. Folgende Dokumente müssen Sie beifügen:

  • eine Abschrift Ihres Diploms
  • ein ausführliches Programm des Studiums
  • eine Erklärung über Ziel und Zweck des beabsichtigten Studiums
  • ein Kostenvoranschlag auf der Grundlage von Teilnahmegebühren, Reise- und Aufenthaltskosten
  • eine Einschreibebestätigung
  • ein Nachweis, dass Ihr Wohnsitz oder Arbeitsplatz in der Deutschsprachigen Gemeinschaft liegt
  • eine eidesstattliche Erklärung, dass Sie für dieses Studium keine andere finanzielle Unterstützung oder Beihilfe seitens der Deutschsprachigen Gemeinschaft erhalten
  • eine eidesstattliche Erklärung über eventuelle Zuschüsse einer anderen Institution

Spätestens sechs Wochen, nachdem Sie das Studium beendet haben, müssen Sie eine Teilnahmebescheinigung der besuchten Bildungseinrichtung und einen Abschlussbericht über das Studium beim Ministerium einreichen. Billigt die Ministerin für Unterricht und wissenschaftliche Forschung den Zuschuss, kann das Ministerium Ihnen diesen auszahlen, sobald Sie die Teilnahmebescheinigung und das Abschlusszeugnis vorlegen.

Der Zuschuss deckt höchstens 50% der belegten Ausgaben und beträgt maximal 743,68 EUR.

Um die Anträge zu begutachten, kann das Ministerium Experten für wissenschaftliche, pädagogische, fachbezogene und sprachliche Weiterbildungsstudien hinzuziehen.

Stipendium für wissenschaftliche Forschungsprojekte

Wenn Sie ein Universitäts- oder Hochschuldiplom langer Studiendauer besitzen oder sich im Abschlussjahr (Universitäts- oder Hochschulstudium langer Dauer) befinden, können Sie ein Stipendium für wissenschaftliche Forschungsprojekte an einer anerkannten in- oder ausländischen Bildungseinrichtung beantragen. Voraussetzung ist, dass

  • Ihr Wohnsitz oder Arbeitsplatz in der Deutschsprachigen Gemeinschaft liegt
  • Sie mindestens zehn Jahre lang in der Deutschsprachigen Gemeinschaft gearbeitet oder gelebt haben und maximal ein Jahr, bevor Sie das Stipendium beantragen, den Wohnsitz oder Arbeitsplatz gewechselt haben.

Den Antrag müssen Sie spätestens zwei Monate, bevor Ihre Forschungstätigkeit beginnt, per Einschreiben beim Ministerium einreichen. Ihm müssen Sie folgende Dokumente beifügen:

  • eine Abschrift Ihres Diploms
  • ein ausführliches Programm des Forschungsprojekts sowie ein Konzept über die behandelte Thematik
  • ein schriftliches Einverständnis Ihres Arbeitgebers zur Forschungstätigkeit, falls Sie berufstätig sind
  • ein Kostenvoranschlag auf der Grundlage von Teilnahmegebühren, Reise-, Aufenthalts- und Dokumentationskosten
  • eine Einschreibebestätigung
  • ein Nachweis, dass Ihr Wohnsitz oder Arbeitsplatz in der Deutschsprachigen Gemeinschaft liegt bzw. mindestens 10 Jahre lang gelegen hat und Ihr Wohnungswechsel maximal ein Jahr vor dem Antrag stattgefunden hat
  • eine eidesstattliche Erklärung, dass Sie für das Forschungsprojekt keine andere finanzielle Unterstützung oder Beihilfe seitens der Deutschsprachigen Gemeinschaft erhalten
  • eine eidesstattliche Erklärung über eventuelle Zuschüsse einer anderen Institution

Sie müssen spätestens sechs Wochen, nachdem Ihre Forschungstätigkeit endet, eine Teilnahmebescheinigung der besuchten Bildungseinrichtung und ein Exemplar der Abschlussarbeit zum Forschungsgebiet beim Ministerium einreichen.

Erteilt Ihnen die Ministerin für Unterricht und wissenschaftliche Forschung eine prinzipielle Zusage, erhalten Sie ein Stipendium. Dazu müssen Sie eine Teilnahmebescheinigung und Ihre Abschlussarbeit zum Forschungsgebiet vorlegen. Das Stipendium beträgt höchstens 1.239,47 EUR.

Das gewährte Stipendium können Sie im zweiten Semester des Jahres, das der Beantragung folgt, erhalten. Wichtig ist, dass Sie eine Teilnahmebescheinigung und einen Zwischenbericht zum Forschungsprojekt vorlegen, aus dem ersichtlich wird, dass Sie Ihrer Forschungstätigkeit gewissenhaft nachgehen.

Die Ministerin für Unterricht und wissenschaftliche Forschung fordert das Stipendium zurück, wenn Sie Ihre Forschungsarbeit ohne triftigen Grund aufgeben.

Um Anträge zu begutachten, kann das Ministerium Experten des jeweiligen Forschungsgebietes hinzuziehen.

Hinweis:

Vorrangig werden die Anträge auf jene Forschungsprojekte und Weiterbildungslehrgänge bzw. -studien berücksichtigt, die für die Deutschsprachige Gemeinschaft von Nutzen sein können.

Wer bereits eine finanzielle Unterstützung oder Beihilfe für Weiterbildungsstudien bzw. Forschungsprojekte erhält, dem wird für dieselben Studien oder Projekte kein Stipendium gewährt.

Stipendien der Flämischen Gemeinschaft: Sommerkurse

Es handelt sich um den Bereich „Sprachen und Kultur“. Hier bietet die Flämische Gemeinschaft jährlich eine Anzahl Stipendien für Studenten der Deutschsprachigen Gemeinschaft in niederländische Sprache und Kultur an. Die Sommerkurse finden ausschließlich am Sprachenzentrum der Universität Gent statt. Informationen über Teilnahmemöglichkeiten und Anmeldungen können auf deren Internetseite abrufen

Stipendien der Bundesrepublik Deutschland

Der Deutsche Akademische Austausch Dienst (DAAD) bietet jährlich unterschiedliche Stipendien an:

  • Der DAAD vergibt für das Studium an einer deutschen Hochschule oder Universität Jahresstipendien an junge Akademiker, die an einer belgischen Universität eine Lizenz bzw. Master erworben haben.
  • Juristen können sich um ein Jahresstipendium an einer deutschen Universität bewerben, wenn sie eine Lizenz bzw. Master besitzen.
  • Der DAAD bietet kurze Forschungsstipendien an, die für die Dauer von 1 bis maximal 10 Monaten verliehen werden. Sie stehen wissenschaftlichem Nachwuchs zur Verfügung, um zeitlich begrenzte Forschungsprojekte durchzuführen.

Informationen können Sie auf der DAAD-Website abrufen.

Stipendien Österreichs

Der österreichische Austauschdienst (ÖAD) hat eine Datenbank für Stipendien und Forschungsförderung geschaffen, die eine Übersicht über die Fördermöglichkeiten des ÖAD bietet.

Die österreichische Datenbank für Stipendien und Forschungsförderung umfasst

  • weltweite Stipendien für in Österreich Studierende, Graduierte und Forschende
  • Stipendien für internationale Studierende, Graduierte und Forschende in Österreich
  • Forschungsförderungen, Preise und Praktika in Österreich und weltweit
  • rein nationale und hochschulinterne Förderungen

Die Datenbank wird stets aktualisiert und enthält Auskünfte über mehr als 1100 Stipendien und Preise.

Stipendien der Schweiz

Die beiden jährlichen Stipendien der Schweizerischen Eidgenossenschaft, die für hiesige Akademiker infrage kommen, richten sich an Bewerber, die

  • ihr Universitätsstudium erfolgreich abgeschlossen haben und
  • in der Schweiz ein ergänzendes Studium absolvieren möchten

Studiendarlehen

Studenten können bei der Provinz Lüttich ein Privatdarlehen aufnehmen, um ihre Studien zu finanzieren. Die Bedingungen und Antragsformulare finden Sie auf dem Portal der Provinz Lüttich.

Unterkunft für Studenten in Paris

Die Biermans-Lapôtre Stiftung – Fondation Biermans-Lapôtre, Boulevard Jourdan 9A, 75690 Paris Cedex 14, France – wurde 1925 gegründet und liegt auf dem internationalen Universitätscampus im Süden von Paris. Es handelt sich weder um ein Studenten-Hotel noch um eine Jugendherberge. 201 Zimmer und 18 Studios wurden im Jahre 2000 komplett renoviert und stehen bevorzugt Belgiern und Luxemburgern zur Verfügung. Diese können auf die Zimmer zurückgreifen, wenn sie einen universitären Titel besitzen und an einer anerkannten Institution in Paris ein weiterführendes Studium absolvieren möchten, dessen Lehrinhalte in Belgien nicht zur Auswahl stehen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der fondation universitaire.