Weiterbildung Unterrichtspersonal

lachende Mathematiklehrerin vor Tafel

Die Weiterbildungskommission schlägt das Weiterbildungsprogramm in der DG vor.

Der größte Weiterbildunganbieter für das Unterrichtswesen in der DG ist die Autonome Hochschule in der DG.

Der Fachbereich Pädagogik des Ministeriums der DG organisiert die Weiterbildungsveranstaltungen rund um die Implementierung der Entwicklungsziele und Rahmenpläne.

Darüber hinaus gibt es in der Fédération Wallonie Bruxelles (FWB) eine Reihe von externen Weiterbildungsanbietern. So ist z.B. das Institut de Formation en Cours de Carrière (IFC) ein wichtiger Partner des Fachbereichs Pädagogik, was die Weiterbildung des Unterrichtspersonals betrifft.

Zuschüsse für Weiterbildungslehrgänge für Lehrpersonen

Lehrpersonen und Inhaber einer Lehrbefähigung können Zuschüsse für fachbezogene, pädagogische und sprachliche Weiterbildungslehrgänge beantragen, wenn

  • ihr Arbeitsplatz oder, falls sie arbeitslos sind, ihr Wohnsitz in der DG liegt;
  • die Lehrgänge mindestens zehn Stunden Weiterbildung umfassen und auf mindestens zwei Studientage verteilt sind.

Der Antrag muss spätestens einen Monat vor Beginn des Lehrgangs per Einschreiben beim Ministerium der DG eingereicht werden. Ihm müssen folgende Dokumente beigefügt werden:

  • eine Abschrift der Lehrbefähigung des Antragstellers;
  • ein ausführliches Programm der Weiterbildungsveranstaltung;
  • ein Kostenvoranschlag auf der Grundlage von Teilnahmegebühren, Reise- und Aufenthaltskosten;
  • eine Empfehlung der Schuldirektion, wenn der Antragsteller erwerbstätig ist, oder eine Bescheinigung "A 101" des Arbeitsamts über die Eintragung als arbeitsuchende Lehrperson, wenn der Antragsteller arbeitslos ist;
  • gegebenenfalls ein Nachweis, dass der Wohnsitz des Antragstellers in der DG liegt;
  • eine eidesstattliche Erklärung, für diesen Lehrgang keine andere finanzielle Unterstützung oder Beihilfe von der DG zu erhalten;
  • eine eidesstattliche Erklärung über eventuelle Zuschüsse einer anderen Institution.

Spätestens sechs Wochen, nachdem der Lehrgang beendet wurde, muss eine Teilnahmebescheinigung der besuchten Bildungseinrichtung beim Ministerium eingereicht werden.

Billigt der Minister für Unterricht und wissenschaftliche Forschung den Zuschuss, kann dieser nach Vorlage der Teilnahmebescheinigung gewährt werden. Die finanzielle Beihilfe beträgt höchstens 50% der belegten Ausgaben, jedoch nicht mehr als 247, 89 EUR.

Implementierungsveranstaltungen

Mehr zu den Veranstaltungen, um die Rahmenpläne in der Sekundarschule zu implementieren, erfahren Sie über den weiterführenden Artikel.