Schülervertretung

Dieses Gremium ermöglicht Eltern bzw. Erziehungsberechtigten, am Schulleben mitzuwirken und dieses mitzugestalten.

Die Schüler wirken durch gewählte Schülervertretungen am schulischen Leben mit und haben dadurch ein Recht auf Mitbestimmung.

Die Schulleitungen von Sekundarschulen sind verpflichtet, eine Schülervertretung zu ermöglichen. Die Schulleitungen von Primarschulen sollen möglichst eine Schülervertretung einrichten. Wird keine gewählte Schülervertretung eingerichtet, wird die Mitwirkung der Schüler am schulischen Leben und ihr Recht auf Mitbestimmung in gleich welcher Form gewährleistet.

Das Schulprojekt einer jeden Schule enthält Bestimmungen über die Form der Mitwirkung der Schülervertretung. Diese Bestimmungen werden gemeinsam mit der Schülervertretung im Pädagogischen Rat erarbeitet und dem Schulträger zur Entscheidung vorgelegt.

Rechtliche Grundlage

Dekret vom 31. August 1998 über den Auftrag an die Schulträger und das Schulpersonal sowie über die allgemeinen pädagogischen und organisatorischen Bestimmungen für die Regelschulen: Artikel 55