FAQ: Ersatz und Austausch des Materials

Was passiert nach den drei Jahren Nutzungszeit?

Nach Ablauf der drei Jahre werden Sie gefragt, ob Sie auf die Rückerstattung der 99 Euro verzichten und den Laptop privat nutzen möchten. Bei einer positiven Rückmeldung wird die Konfiguration des Laptops auf Werkseinstellung zurückgesetzt und Ihnen übergeben. Sollten Sie den Laptop nicht behalten möchten, können Sie ihn zurückgeben und Sie erhalten die Kaution zurück.

Wenn ich meinen Laptop nach drei Jahren behalte oder zurückgebe, erhalte ich dann ein neues Gerät?

Ja, unabhängig davon, ob Sie den bestehenden Laptop behalten oder zurückgeben, werden alle Laptops nach drei Jahren Nutzung ersetzt.  

Nach drei Jahren erhalten alle Personalmitglieder erneut die Möglichkeit einen neuen Laptop zu bestellen.  

Ein konkretes Beispiel: Sie entscheiden sich für das Standardmodell, zahlen 99 Euro Kaution und arbeiten drei Jahre mit dem Laptop. Nach den drei Jahren entscheiden Sie, das Gerät zu behalten und das Gerät geht unter Einbehaltung der Kaution in Ihren Privatbesitz über. Sie erhalten dennoch die Möglichkeit, ein neues Gerät zu bestellen. Dazu müssen Sie erneut die 99 Euro Kaution (und ggf. den Aufpreis für weiteres Material) zahlen. Nach drei Jahren wiederholt sich die Prozedur. Sie können auch dieses Gerät erneut übernehmen oder sich dazu entscheiden, es abzugeben und die Kaution zurückzuerhalten. Sollten Sie kein Gerät mehr in Anspruch nehmen wollen, steht es Ihnen selbstverständlich ebenfalls frei, das Angebot abzulehnen und kein Gerät zu bestellen. 

Was passiert mit meinem Laptop, wenn ich während der Nutzungszeit das Unterrichtswesen der Deutschsprachigen Gemeinschaft verlasse?

Sollten Sie das Unterrichtswesen der Deutschsprachigen Gemeinschaft während der Nutzungszeit verlassen, gibt es zwei Möglichkeiten:  

  1. Der Laptop wird zurückgegeben und Sie erhalten die Kaution zurück.
  2. Gegen Zahlung des Restwerts, den der Laptop zu diesem Zeitpunkt noch hat, kann er in Ihren Privatbesitz übergehen.