Erste Hilfe und Ausstattung des Schulsanitätsraums

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Jeder Arbeitnehmer hat das Recht auf einen sicheren Arbeitsplatz. Damit dies möglich ist, muss der Arbeitgeber in Zusammenarbeit mit dem internen Dienst für Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz eine entsprechende Politik schaffen und geeignete Maßnahmen ergreifen.

Trotz guter Sicherheitspolitik können dennoch Unfälle geschehen, die auch zu Verletzungen führen. Für solche Situationen muss der Arbeitgeber Prozeduren festlegen, um so schnell wie möglich adäquate Erste Hilfe für die betroffenen Mitarbeiter zu leisten. Diese Prozeduren gelten ebenfalls für Unternehmer, Subunternehmer und andere Personen, die am Arbeitsplatz anwesend sind.

Welche Maßnahmen und Prozeduren müssen festgelegt werden?

Die erforderlichen Maßnahmen und Prozeduren sind anhand der folgenden drei Faktoren festzulegen:

  1. Art der Tätigkeit
  2. Ergebnisse der entsprechenden Risikoanalyse, die zusammen mit der Arbeitsmedizin Ihres externen Dienstes für Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz zu erstellen ist
  3. die Anzahl der Mitarbeiter und gegebenenfalls der besonders gefährdeten Risikogruppen, der sie angehören

Dabei werden u. a.:

  • die für die Organisation der Ersten Hilfe erforderlichen Mittel festgelegt
  • die Anzahl der Arbeitnehmer bestimmt, die für die Organisation der Ersten Hilfe abgestellt werden und über die erforderliche Qualifikation verfügen müssen
  • die spezifischen Risiken festgelegt, für die die Ersthelfer individuelle Kenntnisse und Fertigkeiten erwerben müssen

Die für die Erste Hilfe erforderlichen elementaren Mittel umfassen:

  • die Grundausstattung,
  • einen Erste-Hilfe-Kasten und
  • gegebenenfalls einen Erste-Hilfe-Raum.

Nach welchen Kriterien muss ein Erste-Hilfe-Raum eingerichtet werden?

Der Erste-Hilfe-Raum wird nach Stellungnahme der Arbeitsmedizin eingerichtet:

  • Er ist mit dem Material, dem Mobiliar und allen anderen Mitteln ausgestattet, die für die Benutzung dieses Raumes notwendig sind.
  • Der Erste-Hilfe-Raum muss ausreichend groß sein, alle Sicherheits- und Hygienegarantien bieten und mit fließendem Kalt- und Warmwasser ausgestattet sein. Er wird entsprechend seiner Bestimmung belüftet, beleuchtet und beheizt.
  • Der Zugang zu diesem Raum muss frei sein und die Durchfahrt einer Krankentrage ermöglichen.
  • Die Lage dieses Raumes ist durch ein entsprechendes Piktogramm gekennzeichnet.

Mit Hilfe der Arbeitsmedizin legt der Arbeitgeber fest:

  • welches Material benötigt wird und wo es vorhanden sein muss
  • welchen Inhalt der Erste-Hilfe-Kasten haben muss und ob Ergänzungen erforderlich sind

Ersthelfer werden

Die Mitarbeiter, die die Funktion des Ersthelfers ausüben möchten, müssen erfolgreich an einer Schulung teilnehmen, die durch ein anerkanntes Unternehmen organisiert wird. Die Schulungsdauer beträgt mindestens 15 Stunden. Die AHS oder Ihr externer Dienst für Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz bieten solche Schulungen an.

Sobald die Ausbildung erfolgreich abgeschlossen wurde, müssen die Ersthelfer jährlich an einem Auffrischungskurs von mindestens 4 Stunden teilnehmen, damit sie die Funktion weiter ausüben können.

In Bereichen, in denen das Verletzungsrisiko erhöht ist (Werkstätten, Sporträume, Labore), empfiehlt es sich, alle Lehrpersonen als Ersthelfer auszubilden, um im Notfall schnellste adäquate Hilfe zu leisten. Experimente, Arbeiten und Sporteinheiten finden nur unter Aufsicht der Lehrperson statt, sodass bei einem Unfall die zuständige Lehrperson direkt die Erstversorgung durchführen kann und somit keine wertvolle Zeit verloren geht.