Du kannst die Ausbildungsförderung DuO mit deinem Arbeitslosengeld kumulieren, wenn
- du eine Freistellung vom Arbeitsamt erhalten hast
- und regelmäßig den Kursen folgst
Zulagen, die über eine Ausbildung, ein Studium, eine Lehre oder ein Praktikum gewährt werden, können mit Arbeitslosengeld kumuliert werden. Voraussetzung dafür ist, dass bei Actiris, Forem, ADG oder VDAB eine Freistellung eingeholt wurde und die Ausbildung tatsächlich absolviert wird.
Auch darf die erhaltene Ausbildungsförderung DUO nicht vom Eingliederungseinkommen der ÖSHZ abgezogen werden.