Was ist bei der Nutzung des Laptops zu beachten (Video)?

In einem kurzen Video erfahren die Schüler, was es bei der Nutzung des Laptops zu beachten gibt. Außerdem wird erklärt, wie die Schüler mit dem Gerät umgehen sollen.

Im Downloadbereich befindet sich außerdem eine ausführlichere Version der Verhaltensregeln.

Können die Schüler/Lehrlinge selbst Anwendungen installieren?

Nein, aus Sicherheitsgründen werden die Schüler keine Administrationsrechte für die Laptops erhalten. Unbekannte Anwendungen stellen prinzipiell immer ein Risiko dar und könnten die Sicherheit der Schulnetzwerke gefährden (Trojaner, Viren, Bitlocker usw.).

Zusätzliche benötigte Anwendungen können in Absprache mit dem IT-Verantwortlichen installiert werden.

An wen können sich Schüler/Lehrlinge bei technischen Problemen wenden?

Die IT-Verantwortlichen der Schulen sind die ersten Ansprechpartner bei Fragen und Anliegen bezüglich der Nutzung des Laptops.

Sobald aber ein technisches Problem festgestellt wird, werden die dafür geschulten IT-Verantwortlichen/Beauftragten den Anbieter Signpost über das Problem informieren und die Intervention von einem Techniker anfordern. Der Techniker wird dann binnen eines Werktages in die Schule kommen, den Laptop entweder reparieren oder ersetzen.

Was ist, wenn an einem schulfreien Tag oder während der Schulferien ein Problem mit dem Laptop auftritt?

Während der Schulferien stellt der Anbieter Signpost ein Telefon-HelpDesk (DE/FR) zur Verfügung. Die Techniker am Ende der Hotline werden erst versuchen, das Problem zu identifizieren und nach Möglichkeit über Fernwartung zu beheben. Sollte das Problem technischer Natur sein (Hardware-Panne), wird ein Techniker auf Termin bei dem betroffenen Schüler/Auszubildenden zu Hause vorbeikommen, um den Laptop zu reparieren oder zu ersetzen.

Werden für Notfälle Ersatz-Laptops in den Schulen zur Verfügung stehen?

Ja, die Schulen erhalten eine bestimmte Anzahl an Ersatzgeräten. Diese Laptops können jederzeit von den IT-Verantwortlichen an Schüler ausgegeben werden.

Was ist zu tun, wenn die Schüler/Lehrlinge den Laptop beschädigen?

Der Laptop wird den Schülern kostenlos zur Verfügung gestellt. Der Laptop ist ein Lernwerkzeug und soll die Schüler in ihrer täglichen schulischen Arbeit unterstützen. Es sollte respektvoll mit dem Material umgegangen werden.

Kommt es jedoch zu einem technischen Defekt, melden sich die Schüler bei den IT-Verantwortlichen. Sobald das technische Problem festgestellt wird, werden diese den Anbieter Signpost über das Problem informieren und die Intervention eines Technikers anfordern. Der Techniker wird dann binnen eines Werktages in die Schule kommen und den Laptop entweder reparieren oder ersetzen.

Sollte der Schaden durch die Garantie abgedeckt sein, wird der Laptop kostenlos repariert oder ersetzt.

Sollte der Schaden nicht durch die Garantie abgedeckt sein (Displayschäden, Beschädigungen durch Herunterfallen, Feuchtigkeit oder mutwillige Beschädigungen) wird der Laptop mit einer Eigenbeteiligung von 39 Euro durch die Versicherung ersetzt. Die Eigenbeteiligung von 39 Euro muss vom Schüler bzw. von seinem Erziehungsberechtigten gezahlt werden.

Bei Schadensfall muss der Erziehungsberechtigte das Formular „Bevollmächtigung Schülerlaptops ausfüllen und dem IT-Verantwortlichen unterschrieben zurückgeben. Ausführliche Informationen sind im Dokument unter "Downloads" zu finden.

Was ist zu tun, wenn eine Drittperson den Laptop beschädigt?

Bei einer Beschädigung durch eine Drittperson sollten die Schüler schnellstmöglich Kontakt mit dem IT-Verantwortlichen ihrer Schule aufnehmen.

Nachdem der IT-Verantwortliche den Anbieter über den Schaden informiert hat, wird ein Techniker zur Feststellung des Schadens vorbeikommen. Sollte der Schaden durch die Garantie abgedeckt sein, wird der Laptop kostenlos repariert oder ersetzt. Sollte jedoch der Schaden nicht durch die Garantie abgedeckt sein (Displayschäden, Beschädigungen durch Herunterfallen, Feuchtigkeit oder mutwillige Beschädigungen) wird der Laptop mit einer Eigenbeteiligung von 39 Euro durch die Versicherung ersetzt. Die Eigenbeteiligung von 39 Euro muss vom Schüler bzw. von seinem Erziehungsberechtigten gezahlt werden.

Im Schadensfall muss der Erziehungsberechtigte das Formular „Bevollmächtigung Schülerlaptops ausfüllen und dem IT-Verantwortlichen unterschrieben zurückgeben. Ausführliche Informationen sind im Dokument unter "Downloads" zu finden.

Was ist zu tun, wenn der Laptop gestohlen wurde?

Wichtiger Hinweis: ein Diebstahl wird nur als solcher anerkannt, wenn ein Gewaltakt (Einbruch oder Bedrohung) nachzuweisen ist! Sollte dies nicht der Fall sein, wird der Verlust des Laptops nicht als Diebstahl betrachtet.

Wurde das Gerät in der Schule gestohlen?

Bitte nehmen Sie schnellstmöglich Kontakt mit der Schulverwaltung und Ihrem IT-Verantwortlichen auf. Im Falle eines Diebstahls, der sich auf dem Schulgelände ereignet, kommt gegebenenfalls die Versicherung der Schule auf.

Wurde das Gerät außerhalb der Schule gestohlen?

Im Falle eines Einbruchsdiebstahls oder eines mit Drohung begangenen Diebstahls außerhalb des Schulgeländes und unter der Voraussetzung, dass Anzeige bei der Polizei erstattet wurde, erhält das Opfer ein neues Gerät als Ersatz für den gestohlenen Laptop. Die vom Bestohlenen zu zahlende Eigenbeteiligung beträgt 39 €.

Vorgehensweise:

  1. Kontaktieren Sie schnellstmöglich den IT-Verantwortlichen;
  2. Fragen Sie bei Ihrem IT-Verantwortlichen nach dem Formular „Bevollmächtigung: Schülerlaptop“ und „Vorlage Diebstahlbericht“
  3. Füllen Sie das Dokument „Bevollmächtigung: Schülerlaptop“ aus;
  4. Füllen Sie das Formular „Vorlage Diebstahlbericht“ aus
  • Die Seriennummer erhalten Sie bei Ihrem IT-Verantwortlichen
  • Beschreiben Sie den Tathergang so detailliert wie möglich! Ein Diebstahl kann nur anerkannt werden, wenn es sich um einen Gewaltakt (Einbruch oder Bedrohung) handelt! Wichtig ist zu beschreiben, wie das Gerät gestohlen wurde!
  1. Melden Sie den Diebstahl bei der Polizei zusammen mit dem Formular „Vorlage Diebstahlbericht“ und fragen Sie nach einem Diebstahlbericht;
  2. Senden Sie den Diebstahlbericht der Polizei zusammen mit der Bevollmächtigung an den IT-Verantwortlichen.
  3. Bei Anerkennung eines Diebstahls erhält der der/die Schüler.in ein neues Gerät gegen eine Eigenbeteiligung von 39 €.

Die Rechnung für die Eigenbeteiligung von 39 € wird Ihnen das Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft nachträglich zugeschickt.

Was ist zu tun, wenn der Laptop verloren geht?

Bei einem Verlust des Gerätes sollte schnellstmöglich Kontakt zum IT-Verantwortlichen aufgenommen werden.

Die Kosten von 449 Euro für das verlorengegangene Gerät gehen zu Lasten des Schülers bzw. seines Erziehungsberechtigten.

Bei Verlust benötigt das Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft eine Bevollmächtigung eines gesetzlich anerkannten Erziehungsberechtigten, damit das Ministerium die Rechnung für den Restbetrag des Gerätes in Auftrag geben kann und der Schüler bzw. die Schülerin ein neues Gerät erhält.

Das Formular „Bevollmächtigung: Schülerlaptop“ ist ausgefüllt zurückzusenden an den IT-Verantwortlichen Ihrer Schule.

Das Dokument finden Sie unter "Downloads".

Was ist zu tun, wenn Zubehör des Laptops verloren geht?

Bei Verlust des Zubehörs, wie z.B. Touchpen oder Netzadapter, greift die Versicherung nicht. Der Schüler soll über unseren Zubehör-Shop Ersatzmaterial kaufen.

Darf der Laptop an Drittpersonen wie z. B. Geschwister oder Eltern ausgeliehen werden?

Nein, das ist nicht möglich. Jedes Gerät unterliegt der Verantwortung des eingetragenen Nutzers.

Kann der Laptop geortet werden und kann jemand die dort abgespeicherten Informationen einsehen?

Alle Laptops sind in einem zentralen Verwaltungssystem integriert und können unter Umständen im Rahmen eines Polizeiverfahrens bei einem Diebstahl geortet werden.

Im Prinzip kann der Inhalt des Laptops ohne die Zugangsdaten nicht eingesehen werden. Daher wird empfohlen, ein starkes Kennwort einzurichten. Alle Infos zum Thema Sicherheit im Netz sind über den weiterführenden Link zu erreichen.

Kann das Internet zu Hause auch mit dem Schullaptop genutzt werden?

Ja, es gibt keinen Grund, den Internetzugang auf das Schulnetzwerk zu beschränken.