Wichtiger Hinweis: ein Diebstahl wird nur als solcher anerkannt, wenn ein Gewaltakt (Einbruch oder Bedrohung) nachzuweisen ist! Sollte dies nicht der Fall sein, wird der Verlust des Laptops nicht als Diebstahl betrachtet.
Wurde das Gerät in der Schule gestohlen?
Bitte nehmen Sie schnellstmöglich Kontakt mit der Schulverwaltung und Ihrem IT-Verantwortlichen auf. Im Falle eines Diebstahls, der sich auf dem Schulgelände ereignet, kommt gegebenenfalls die Versicherung der Schule auf.
Wurde das Gerät außerhalb der Schule gestohlen?
Im Falle eines Einbruchsdiebstahls oder eines mit Drohung begangenen Diebstahls außerhalb des Schulgeländes und unter der Voraussetzung, dass Anzeige bei der Polizei erstattet wurde, erhält das Opfer ein neues Gerät als Ersatz für den gestohlenen Laptop. Die vom Bestohlenen zu zahlende Eigenbeteiligung beträgt 39 €.
Vorgehensweise:
- Kontaktieren Sie schnellstmöglich den IT-Verantwortlichen;
- Fragen Sie bei Ihrem IT-Verantwortlichen nach dem Formular „Bevollmächtigung: Schülerlaptop“ und „Vorlage Diebstahlbericht“
- Füllen Sie das Dokument „Bevollmächtigung: Schülerlaptop“ aus;
- Füllen Sie das Formular „Vorlage Diebstahlbericht“ aus
- Die Seriennummer erhalten Sie bei Ihrem IT-Verantwortlichen
- Beschreiben Sie den Tathergang so detailliert wie möglich! Ein Diebstahl kann nur anerkannt werden, wenn es sich um einen Gewaltakt (Einbruch oder Bedrohung) handelt! Wichtig ist zu beschreiben, wie das Gerät gestohlen wurde!
- Melden Sie den Diebstahl bei der Polizei zusammen mit dem Formular „Vorlage Diebstahlbericht“ und fragen Sie nach einem Diebstahlbericht;
- Senden Sie den Diebstahlbericht der Polizei zusammen mit der Bevollmächtigung an den IT-Verantwortlichen.
- Bei Anerkennung eines Diebstahls erhält der der/die Schüler.in ein neues Gerät gegen eine Eigenbeteiligung von 39 €.
Die Rechnung für die Eigenbeteiligung von 39 € wird Ihnen das Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft nachträglich zugeschickt.