Lehrlinge

Lehrling

Die mittelständische Ausbildung hat in der Deutschsprachigen Gemeinschaft einen hohen Stellenwert.

Die Lehre als allgemeine, berufliche und technische Grundausbildung stellt für zahlreiche Jugendliche den ersten Schritt in die Berufswelt dar. Die Unternehmen wissen die praxisnahe Qualifikation der Lehrlinge sehr zu schätzen.
Der Zugang zum Beruf wird in mehreren geschützten Berufen durch das Gesellenzeugnis, den Abschluss der Lehre, ermöglicht. In der Regel dauert eine mittelständische Lehre drei Jahre. Basis ist ein Lehrvertrag zwischen dem Ausbildungsbetrieb, dem Jugendlichen und den Erziehungsberechtigten. Der Lehrvertrag kommt durch die Vermittlung eines anerkannten Lehrlingssekretärs zustande. Es besteht auch die Möglichkeit, eine Prüfung vor dem Prüfungsausschuss des Mittelstandsministeriums abzulegen, um auf diesem Weg seine Fähigkeiten nachzuweisen und den Zugang zum Beruf zu erlangen.

Der Lehrlingsleitfaden des IAWM „Karriere mit Lehre. Die Ausbildung von der Lehre bis zum Bachelor“ beantwortet Fragen, die sich vor, während oder nach einer Lehre stellen, praxisnah und verständlich. Er gibt Antworten auf Fragen wie

  • Welchen Beruf möchte ich erlernen?
  • Was erwarten Ausbildungsbetriebe?
  • Bin ich zur Lehre in der DG zugelassen?
  • Welche Berufe kann ich erlernen?
  • Wie kann ich in Berufe und Betriebe reinschnuppern?
  • Mädchen in Handwerk und Technik
  • Jugendliche mit Lernbeeinträchtigungen
  • Wie finde ich eine Lehrstelle?

Der Lehrlingsleitfaden steht Ihnen unten zum Download zur Verfügung.

Die Printversion ist u.a. beim IAWM, in den ZAWM, in den Lehrlingssekretariaten Eupen und St. Vith sowie im Jugendbüro in Eupen bzw. dem JIZ in St. Vith erhältlich.

Anpassung der Beträge der monatlichen Mindestentschädigung für Lehrlinge an den Preisindex

Jährlich kann die Mindestentschädigung für Lehrlinge am 1. Januar eines Jahres indexiert werden. Die zu zahlenden Mindestentschädigungen sind über den weiterführenden Link zu finden.