Lehrbefähigung

Schüler mit Lehrer

Neu- oder Quereinsteiger im Lehrerberuf müssen eine Lehrbefähigung erwerben. Erst wenn diese Lehrbefähigung vorliegt und das Personalmitglied zudem innerhalb eines Zeitraums von fünf aufeinanderfolgenden Schuljahren drei Mal über Abweichung in einem Amt bezeichnet oder eingestellt wurde, erfüllt es die Einstellungs- bzw. Bezeichnungsbedingungen und kann Diensttage für das jeweilige Amt erwirtschaften.

Eine Lehrbefähigung müssen ausschließlich die Mitglieder des Direktions- und Lehrpersonals erwerben, die nicht den erforderlichen oder für ausreichend erachteten Befähigungsnachweis besitzen. Alle anderen Personalkategorien (Erziehungshilfspersonal, paramedizinisches Personal, Verwaltungspersonal, …) sind von der Bedingung befreit.

Im Folgenden finden Sie eine Auflistung der verschiedenen Arten an Lehrbefähigung in der Deutschsprachigen Gemeinschaft. 

Pädagogischer Befähigungsnachweis CAP

Der Pädagogische Befähigungsnachweis CAP gilt im Sekundarschulwesen als Lehrbefähigung für nachfolgende Lehr-Ämter: 

  • technische Kurse
  • Berufspraxis
  • technische Kurse und Berufspraxis
  • Fachkurse (auβer Leibeserziehung)
  • Lehrer-Mediothekar

Die Autonomen Hochschule Ostbelgien (AHS) bietet die Ausbildung zum Erwerb des CAP an. Sie umfasst 15 ECTS-Punkte. Die berufsbegleitende Kurse findet hauptsächlich abends statt. 

Lehrbefähigung CAP+

Die Lehrbefähigung CAP+ gilt im Sekundarschulwesen als Lehrbefähigung für nachfolgende Lehr-Ämter:

  • allgemeinbildende Kurse
  • nichtkonfessionelle Sittenlehre
  • Fachkurse (Leibeserziehung)

Die AHS bietet die Ausbildung zum Erwerb des CAP+ an. Sie umfasst 30 ECTS-Punkte. Die berufsbegleitende Kurse findet hauptsächlich abends statt. 

AESI/AESS/Primarschullehrer

Der Inhaber eines AESI (Lehrbefähigter für die Unterstufe des Sekundarschulwesens) oder eines AESS (Lehrbefähigter für die Oberstufe des Sekundarschulwesens) gilt als Inhaber der Lehrbefähigung, wenn er ein Amt bekleidet, für das er nicht den erforderlichen oder für ausreichend erachteten Befähigungsnachweis besitzt. Er muss folglich keine zusätzliche Ausbildung absolvieren.

Seit 2016 können Primarschul-Lehrkräfte in der Unterstufe der Sekundarschule unterrichten, denn das Primarschullehrdiplom gilt als Lehrbefähigung für die Sekundarunterstufe. Sie müssen folglich keine zusätzliche Ausbildung absolvieren.

Für die Ämter Kindergärtner, Primarschullehrer, Morallehrer und Sportlehrer im Grundschulwesen und Religionslehrer im Grund- oder Sekundarschulwesen ist keine Lehrbefähigung definiert. Im Falle von Lehrermangel können in diesen Ämtern dennoch Personalmitglieder, die nicht den erforderlichen oder für ausreichend erachteten Titel besitzen, über Abweichung eingestellt werden.

Pädagogischer Befähigungsnachweis für das Hochschulwesen - CAPAES

Neu- bzw. Quereinsteiger im Hochschulwesen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft, die nicht über den erforderlichen Befähigungsnachweis verfügen, müssen den Pädagogischen Befähigungsnachweis für das Hochschulwesen (Certificat d'aptitude pédagogique approprié à l'enseignement supérieur - CAPAES) oder einen von der Regierung als gleichwertig anerkannten Nachweis (z.B. Nachweise, die im Ausland ausgestellt wurden) erwerben.

Die Ausbildung zum Erwerb des CAPAES wird von Universitäten, Hochschulen und Weiterbildungsinstituten in der Französischen Gemeinschaft angeboten. Sie umfasst einen theoretischen (120 Präsenzstunden) und einen praktischen (90 Präsenzstunden) Teil. Personen, die bereits einer pädagogischen Ausbildung absolviert haben oder eine Lehrbefähigung für Sekundarunterstufe oder -oberstufe besitzen, erhalten Dispensen und müssen lediglich 60 Präsenzstunden Theorie und 20 Präsenzstunden Praxis absolvieren. 

Nach der Ausbildung müssen Sie noch eine berufliche Akte, die eine schriftliche Selbstreflexion über Ihre Berufspraxis im Hochschulwesen umfasst, bei der CAPAES-Kommission einreichen. Die CAPAES-Kommission analysiert die Akte und entscheidet, ob Sie den pädagogischen Befähigungsnachweis für das Hochschulwesen erhalten.

Lehrbefähigung für Quereinsteiger an der Musikakademie

Personalmitglieder der Musikakademie, die nicht über den erforderlichen Befähigungsnachweis verfügen, müssen eine Lehrbefähigung erwerben, die eine theoretischen und praktischen Ausbildung von mindestens 30 ECTS-Punkten umfasst. Diese Ausbildung bieten die belgischen Musikhochschulen an. Sie können auch eine entsprechende Ausbildungen im Ausland absolvieren und anschließend eine Gleichstellung Ihres Diploms beantragen.

Personalmitglieder der Musikakademie, die im Besitz eines pädagogischen Befähigungsdiploms von einer Musikakademie in der Deutschsprachigen, Französischen oder Flämischen Gemeinschaft sind müssen keine weitere Lehrbefähigung erwerben, selbst wenn die Gültigkeit dieses Nachweises erloschen ist.

Rechtliche Grundlage: Dekret vom 25. Oktober 2010 über pädagogische und administrative Neuerungen im Unterrichtswesen