Sprachennachweise für Personal im Unterrichtswesen

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Die sprachlichen Anforderungen an das Personal im Bildungswesen der Deutschsprachigen Gemeinschaft unterliegen einer besonderen Regelung. Für jede Anstellung im Unterrichtswesen sind bestimmte Sprachkompetenzen erforderlich.

Um diese Sprachkompetenzen zu definieren und nachweisen zu können, dient der Gemeinsame Europäische Referenzrahmen für Sprachen (GERS) als Basis:

  • Die gründliche Beherrschung einer Sprache entspricht der Kompetenzstufe B2 des GERS.

  • Die ausreichende Beherrschung einer Sprache entspricht der Kompetenzstufe B1 des GERS.

  • Die elementare Beherrschung einer Sprache entspricht der Kompetenzstufe A2 des GERS.

Ein Personalmitglied, das nicht über die erforderlichen Nachweise für die deutsche Sprache verfügt, kann sie vor dem Sprachenprüfungsausschuss Deutsch des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft erwerben.