Zeitweilige Bezeichnung auf bestimmte Dauer

Sind die Bedingungen für eine Bezeichnung auf unbestimmte Dauer ab Dienstbeginn nicht erfüllt, wird das Personalmitglied auf bestimmte Dauer bezeichnet.

Eine Lehrerin erklärt zwei Schülerinnen etwas.

Bei Dienstantritt erhält das Personalmitglied eine zeitweilige Bezeichnung auf bestimmte Dauer (befristete Bezeichnung) bis zum 30. Juni des betreffenden Schuljahres, wenn

  • es die Bezeichnungsbedingungen nicht erfüllt oder
  • es die gründliche Kenntnis der Unterrichtssprache bzw. der unterrichteten Fremdsprache, die gemäß Sprachendekret verlangt wird, nicht nachweisen kann oder
  • die Stelle nicht bis zum Ende des betreffenden Schuljahres zu besetzen ist.

Handelt es sich um eine Bezeichnung als Ersatz für ein abwesendes Personalmitglied, beginnt diese am Tag der Abwesenheit und endet bei Rückkehr des abwesenden Personalmitglieds.

Alle Personalmitglieder mit einer befristeten Bezeichnung müssen sich für das nächste Schuljahr erneut bei ihrem Träger bewerben.