Die Kaution kann als Eigenbeteiligung am Laptop verstanden werden. Sie erhalten durch die Regierung ein Arbeitsgerät, zu einem geringeren Betrag als dessen tatsächlicher Wert. Aus steuerlicher Sicht wird bei diesem Modell für Sie kein Lohnabzug fällig.
Die Kaution von 99 Euro entspricht dem Restwert des Geräts nach drei Jahren. Wenn Sie sich nach den drei Jahren dazu entscheiden, das Gerät behalten zu wollen, so können Sie dies tun, ohne dafür zusätzlich etwas zahlen zu müssen. Durch die Einbehaltung der Kaution geht das Gerät in Ihren Privatbesitz über. Möchten Sie Ihr Geld zurückerhalten, so ist auch das kein Problem. Bei Rückgabe des Laptops nach drei Jahren erhalten Sie die vollständige Kaution zurück, sodass Ihnen für die Nutzung des Geräts über drei Jahre keine reellen Kosten entstehen.
Im Preis von 99 Euro sind außerdem die dreijährige Garantie, eine Zusatzversicherung für den Fall, dass am Gerät ein Schaden entsteht, der nicht durch die Garantie abgedeckt wird und Service und Wartung der Geräte durch die Firma Signpost enthalten.
Erleidet Ihr Gerät einen technischen Defekt, wird der Laptop anstandslos repariert oder ausgetauscht. Von den 99 Euro Kaution wird Ihnen nichts abgezogen. Erleidet Ihr Gerät einen Schaden, der nicht durch die Garantie abgedeckt wird, z. B. der Bildschirm geht durch Eigenverschulden zu Bruch, wird Ihnen aufgrund der Zusatzversicherung lediglich eine Eigenbeteiligung von 39 Euro in Rechnung gestellt.
Die Zurverfügungstellung von kostenlosem IT-Material ist ein Angebot der Regierung. Von diesem Angebot kann bei Bedarf Gebrauch gemacht werden, jedoch wird kein Personalmitglied dazu verpflichtet, einen Laptop zu bestellen und die Kaution von 99 Euro zu hinterlegen.