Der Schutz der schwangeren und stillenden Frau/Schwangerschaftsurlaub

Wie im Privatsektor und im gesamten öffentlichen Dienst (und somit auch im Unterrichtswesen) genießt ein schwangeres und stillendes Personalmitglied einen besonderen und umfassenden Schutz vor Risiken, die im Rahmen der Ausübung seines Berufes bestehen und eine Gefahr für das (ungeborene) Kind darstellen.

Im Unterrichtswesen betreffen diese Gefahren vor allem Kindergärtnerinnen und das Personal der Förderschulen (mit Ausnahme des Verwaltungspersonals), das in den Förderschulen selbst tätig ist, da diese Personengruppen mit Kindern unter 6 Jahren arbeiten und/oder einem intensiven Kontakt mit ihren Schülern ausgesetzt sind.

Der medizinische Hintergrund ergibt sich aus der Tatsache, dass der Immunhaushalt dieser Schülergruppen entweder noch nicht oder nicht vollständig aufgebaut ist (bei Kindern unter 6 Jahren) oder aber das Immunsystem beeinträchtigt ist (bei bestimmten Kategorien von Kindern mit Beeinträchtigung ist dies oft der Fall). Aber auch darüber hinaus können Risiken für schwangere und stillende Personalmitglieder bestehen. Hauptrisiken bilden Infektionen, die die Folge eines intensiven Körperkontaktes sind. Hierzu zählen u. a. die Zytomegalie, die Röteln, die Hepatitis A, B und C, sowie die Parvovirus-B19-Infektion. Diese Viren können die Gesundheit des un- oder neugeborenen Kindes schwer beeinträchtigen oder sogar Fehlgeburten auslösen. Neben Viren gibt es aber noch eine Vielzahl anderer Risiken wie das Heben von Kindern, intensiver Lärm, aggressives oder gewalttätiges Verhalten (z. B. bei bestimmten Förderschülern), bestimmte Chemikalien, Ionenstrahlen.

Rechtlich handelt es sich um eine föderale Materie, die selbstverständlich von allen Arbeitgebern (also auch Schulträgern) anzuwenden ist. Neben dem Arbeitgeber selbst spielt die Arbeitsmedizin eine zentrale Rolle bei der Anwendung dieser Gesetzgebung.

Hinweis: Es handelt sich wohl gemerkt um gesundheitliche Risiken für das schwangere oder stillende Personalmitglied bzw. ihr un- oder neugeborenes Kind, die im Zusammenhang mit der Ausübung ihres Berufes stehen. Es geht NICHT um anderweitige gesundheitliche Probleme, die während der Schwangerschaft auftreten und ein Fernbleiben vom Dienst zur Folge haben. Dies fällt in den Bereich der Krankheitsregelung.

Alles, was Sie über den Schutz der schwangeren und stillenden Frau im Unterrichtswesen sowie über den Schwangerschaftsurlaub wissen sollten, erfahren Sie im Downloadbereich.