Gehalt oder Gehaltssubvention für die Ferienmonate im Falle unbegründeter Abwesenheit im Laufe des Schuljahres
Das Gehalt eines Personalmitglieds, das im Laufe des Schuljahres an einem oder mehreren Tagen unbegründet abwesend gewesen ist, wird während der Ferienmonate pro rata bezahlt, d.h. anteilmäßig verringert.