Nachteilsausgleich: Definition und Kriterien
Nachteilsausgleich für Primar- und Sekundarschüler - was ist das?
Unter „Nachteilsausgleich“ versteht man angemessene pädagogische Maßnahmen, die ein spezifisches individuelles Defizit bei einem Schüler ausgleichen sollen. Der Nachteilsausgleich befreit den Schüler nicht davon, die Kompetenzerwartungen der Rahmen- und Lehrpläne erfüllen zu müssen. Der Nachteilsausgleich steht daher auch nicht im Zeugnis des Schülers.
Eine einfache Maßnahme wäre beispielsweise, einem Schüler mit Sehbeeinträchtigung Arbeitsblätter mit angepasster Schriftart oder Schriftgrad zu geben. Oder ein Schüler mit Lese-Rechtschreib-Störung erhält mehr Zeit bei einer Prüfung.
Die Maßnahmen des Nachteilsausgleichs müssen:
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dem individuellen Bedarf angepasst sein
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die Teilhabe des Schülers an den Aktivitäten fördern
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seine Autonomie, Sicherheit und Würde gewährleisten.
Sie können technischer, personeller, organisatorischer oder infrastruktureller Art sein.
Wer erhält Nachteilsausgleich?
Schüler mit folgenden Beeinträchtigungen:
- eine sensorische Beeinträchtigung wie zum Beispiel eine Seh- oder Hörschädigung
- eine Wahrnehmungsstörung wie beispielsweise eine auditive oder visuelle Wahrnehmungsstörung
- eine Teilleistungsstörung wie etwa eine Lese-Rechtschreib-Störung oder eine Dyskalkulie
- eine körperliche Beeinträchtigung oder eine vorübergehende Funktionsbeeinträchtigung
Gesetzliche Grundlage
Obwohl Nachteilsausgleich auch vorher in den Schulen betrieben wurde, erhält er nun einen gesetzlichen Rahmen. Erziehungsberechtigte oder volljährige Schüler können die Unterstützung nun beantragen.
Der Nachteilsausgleich ist in Kapitel VIIIter des Dekretes vom 31. August 1998 des Dekretes vom 31. August 1998 über den Auftrag an die Schulträger und das Schulpersonal sowie über die allgemeinen pädagogischen und organisatorischen Bestimmungen für die Regel- und Förderschulen gesetzlich verankert. Dieses ist auf DGLex der Rechtsdatenbank der Deutschsprachigen Gemeinschaft einzusehen.